Basisrente – wichtige Fakten und Hintergründe

Basisrente – wichtige Fakten und Hintergründe

Wer mit der Ausbildung fertig ist und in das Berufsleben startet, kann sich kaum vorstellen, einmal in Rente zu gehen. Doch ist man erst einmal in den Arbeitsprozess eingegliedert, vergehen die Jahre. Wer schon früh an eine Vorsorge für das Alter denkt, kann gut abgesichert in die Rente gehen. Doch die staatliche Versicherung steht nicht jedem offen, wer selbständig arbeitet, sollte selbst aktiv werden. Die Basis Rente ist für diejenigen eine gute Option, die selbständig tätig sind, nicht unter die Pflichtversicherung fallen und auch nicht anderswo versichert sind.

Fakten zur Basisrente

Die Basisrente wird in der Umgangssprache auch als Rürup-Rente bezeichnet. Dieser Begriff erinnert an den Ökonomen Bert Rürup. Er war unter der Regierung von Gerhard Schröder als Vorsitzender für die Kommission für Nachhaltigkeit in der Finanzierung sozialer Sicherungssysteme tätig. Die Basis Rente wurde im Jahr 2005 mit dem Ziel eingeführt, dass auch Selbständige von staatlich geförderter Rente profitieren können. Die gesetzliche Versicherung steht auch jenen Personen offen, die sich freiwillig dort versichern möchten. Einige Selbständige stehen dieser Option jedoch skeptisch gegenüber, für Sie wurde mit der Basisrente eine Alternative geschaffen. Der große Vorteil dabei ist die steuerliche Begünstigung, die höher ausfällt. Im Gegensatz zu anderen Varianten freiwilliger Rentenversicherungen lässt sich das Kapital bei einer Basisrente nicht auf einmal auszahlen. Dieses Modell ist für die monatliche Altersvorsorge in Form von einer lebenslangen Rente gedacht. Die steuerliche Absetzbarkeit gilt als besonderer Bonus, ungefähr 23.000 Euro an einbezahlten Beträgen kann man als Vorsorgeaufwendung geltend machen.

Für wen eignet sich die Basisente?

Selbständige, die sich nicht in einer gesetzlichen Vorsorgekasse privat versichern lassen können oder wollen, sind mit der Basisrente gut bedient. Zur Zielgruppe dieses Modells zählen:

– Sozialversicherungsbefreite Selbständige
– Ärzte
– Apotheker
– Tierärzte
– Steuerberater
– Architekten
– Rechtsanwälte

Auch Angestellte mit einem hohen rentenversicherungspflichtigen Einkommen entscheiden sich für den Abschluss einer Basisrentenversicherung. Manche Arbeitnehmer möchten ihre Rentenvorsorge aufstocken und entscheiden sich deswegen zusätzlich für eine Rürup-Rente. Einen Basisrentenvertrag sollte man trotz der Steuerbegünstigung nicht vorschnell abschließen. Diese Vorsorge kann man nämlich nicht kündigen. Es ist zwar möglich, den Vertrag für eine bestimmte Zeit beitragsfrei zu stellen, ganz aussteigen kann man allerdings nicht.

Welche Merkmale haben Basisrenten?

Wie bereits erwähnt lässt sich das angesparte Kapital nicht auf einmal auszahlen. Frühestens wenn das 62. Lebensjahr erreicht ist, wird eine monatliche Rente fällig. Hier die Vorteile der Basisrente kurz zusammengefasst:

– Lebenslange Auszahlung
– Steuerliche Begünstigungen in der Ansparphase
– Das gesparte Kapital wird auch bei längerer Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigt
– Es ist eine Berufsunfähigkeitspension mit eingeschlossen, die ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden kann
– Flexibilität: die Beträge können individuell gewählt und gesteigert werden

Während bis 2012 das früheste Antrittsalter bei 60 Jahren lag, muss man jetzt bis zum 62. Geburtstag warten, um von den Zahlungen profitieren. Skeptiker kritisieren, dass der Leistungsanspruch komplett verfällt, wenn der Versicherungsnehmer während der Ansparphase verstirbt. Da die Versicherung nicht vererbt werden kann, bleibt das gesamte Kapital beim Versicherungsnehmer. Schützen kann man sich dagegen durch den Abschluss einer kostenpflichtigen Zusatzversicherung. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Rentenphase, verfällt das Kapital ebenfalls, sofern man keine anderen Vereinbarungen getroffen hat. Am besten schließt man einen Vertrag für eine Hinterbliebenenrente ab, die jedoch nur einen gewissen Prozentsatz der Hauptrente leistet.

Worauf sollte man vor dem Abschluss achten?

Da es sich bei der Basisrente um eine freiwillige private Versicherung handelt, hat man die Möglichkeit, Anbieter miteinander zu vergleichen. Diese Option sollte jeder nutzen, der sich für eine Basisrente interessiert. Obwohl die Leistung im Prinzip dieselbe ist, nämlich eine lebenslange Rente ab dem Alter von 62 Jahren, unterscheiden sich die Konditionen doch mitunter maßgeblich. Gerade wenn man die Versicherung in jungen Jahren abschließt, sollte man auf Flexibilität achten. Schließlich ist niemand vor Arbeitslosigkeit gefeit, in Zeiten der Kindererziehung und damit verbundener Teilzeitarbeit kann das Geld auch knapp werden. Für diese Situationen sollte die Option gegeben sein, mit den Beitragszahlungen für die Basisrente auszusetzen oder diese auf ein Minimum zu reduzieren. Ebenfalls möglich sollte der Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen sein. Zu beachten sind darüber hinaus die zusätzlichen Leistungen, die man freiwillig abschließen kann. Dazu zählen zum Bespiel die Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall oder die Auszahlung von Raten bereits während der Ansparphase, sollte der Versicherungsnehmer frühzeitig sterben.