Grenzüberschreitend arbeiten – Steuertipps

Grenzüberschreitend arbeiten – Steuertipps

Die Welt wird immer internationaler. Viele Firmen entscheiden sich, Kooperationen mit Unternehmen im Ausland einzugehen. Auch Arbeitnehmer, die in Grenznähe wohnen, entscheiden sich manchmal, für eine Firma im Nachbarland zu arbeiten. Globalisierung hat viele Vorteile, allerdings sollte man sich mit den geltenden Gesetzen auskennen. Egal ob man als Unternehmer eine Filiale im Ausland aufmacht oder eine Kooperation eingeht, die steuerlichen Aspekte sind nicht außer Acht z lassen.

Welche Vorteile bietet die Internationalisierung?

Auslandstätigkeiten ziehen natürlich für jedes Unternehmen steuerliche Konsequenzen mit sich. Die Frage ist, warum trotzdem viele Betriebe mit dem Gedanken spielen, sich international zu engagieren. Die Gründe dafür sind vielfältig, hier einige der Vorteile:

– Erschließung eines größeren Marktes
– Transfer von Knowhow
– Nutzung gemeinsamer Produktionsstätten
– Neue Ideen
– Mehr Kreativität
– Wettbewerbsvorteile

Durch das Zusammenarbeiten verschiedener Kulturen gibt es laufend neue Inputs für die Produktion oder sogar für Innovationen in allen Bereichen. Manchmal ist es auch einfach günstiger, die Waren im Ausland zu produzieren. Wer seine Fühler in Richtung Ausland ausstreckt, sollte jedoch auch die regionalen Gepflogenheiten kennen. In jedem Land ist die Arbeitsweise ein wenig anders, das beginnt schon bei den üblichen Arbeitszeiten, geht über Konfliktmanagement bis hin zu Gehaltsbestandteilen.

Was versteht man eigentlich unter Internationalem Steuerrecht?

Genauso wie die Bauvorschriften und Arbeitsgesetze in jedem Land anders sind, gibt es auch unterschiedliche Steuersätze. Ist ein Unternehmen international tätig, gibt es Steueransprüche in mehreren Staaten. Ist man im Ausland tätig, fallen in dem fremden Land Steuern an. Auf der anderen Seite wiederum hat man in der Regel auch in Deutschland Steuern zu bezahlen, wenn sich der Firmensitz auf heimischem Boden befindet. Das führt zur sogenannten Doppelbesteuerung. Das internationale Steuerrecht befasst sich mit Maßnahmen, um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden. Deutschland hat mit vielen wichtigen Staaten Abkommen geschlossen, um Unternehmen die Internationalisierung in steuerlicher Hinsicht zu erleichtern. Mit den anderen Ländern der Europäischen Union gibt es ebenso Regelungen wie mit Australien, Neuseeland, vielen asiatischen Staaten und Kanada. An diesen Abkommen sind natürlich beide Seiten interessiert, da sie genau so für ausländische Unternehmen gelten, die in Deutschland aktiv werden.

Was besagt das Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, welcher der beiden betroffenen Staaten das jeweils geltende Steuerrecht anwenden darf und somit Steuern einheben darf. Als Voraussetzung dafür gilt, dass die Firma ihren Sitz in Deutschland hat. Nur dann kann man sich auf Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Kooperationsland berufen. Meistens wird auch geregelt, welche Einkünfte genau besteuert werden und welche Methode dabei Anwendung findet. Besagt die Regelung, dass das Steuerrecht im fremden Land gilt, muss sich das Unternehmen selbst um die korrekte Abrechnung kümmern. In diesen Fällen kann das Finanzamt in Deutschland nicht beratend zur Seite stehen oder einzugreifen. Dafür sind die Einkünfte im Heimatland in der Regel steuerfrei. Bei einem Doppelbesteuerungsabkommen handelt es sich um einen Staatsvertrag, einer Regelung also, die zwischen zwei Ländern abgeschlossen wurde. Entscheidet sich ein Unternehmer, auch in einem dritten Land tätig zu werden, können möglicherweise völlig andere Gesetzt gelten.

Welche Steuern werden im Rahmen des internationalen Steuerrechts eingehoben?
Genauso wie in Deutschland fallen auch im Ausland für verschiedene Unternehmensbereiche Steuern an, für die Abgaben zu leisten sind, dazu zählen:

Unternehmensgewinne: sind grundsätzlich in dem Land zu versteuern, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Ausnahmen bestehen, wenn sich die Firma dafür entscheidet, im Ausland eine eigene Gesellschaft zu gründen
Fällige Steuern auf Einkünfte von Betriebsstätten (Büros, Produktionsstätten, Werkstätten, etc.) werden oft zwischen den beiden Ländern aufgeteilt
Arbeitnehmer sind in dem Land zu besteuern, wo sie ansässig sind. Hält sich der Angestellte aus beruflichen Gründen für eine längere Zeit im Ausland auf, (die Grenze sind 183 Tage) kann es dazu kommen, dass auch im anderen Land Steuern fällig werden.

Hilfe im internationalen Steuerrecht

Internationales Steuerrecht ist für Laien eine heikle Materie. Selbst wenn man sich im deutschen Steuerrecht gut zurechtfindet, stellen die internationalen Regelungen einmal mehr eine Herausforderung da, weil die Doppelbesteuerungsabkommen mit jedem Staat unterschiedlich sind. Der richtige Ansprechpartner bei Fragen zum internationalen Steuerrecht sind die Steuerberatungskanzleien, die sich auf diesen Themenbereich spezialisiert haben. Wer sich zum ersten Mal international ausrichtet und noch mit keinem Steuerberater zusammenarbeitet, sollte sich bei der Suche nach dem passenden Expertenbüro entsprechend Zeit nehmen. Schließlich sollte die Chemie zwischen dem Unternehmen und den Ansprechpartnern in der Steuerberatungskanzlei passen. Ein relevantes Entscheidungskriterium kann z.B. die Sprache sein. Immerhin muss man sich möglicherweise mit Finanzämtern im Kooperationsland verständigen. Zunächst einmal sollte sich jeder Unternehmer darüber im Klaren werden, welche Leistungen einer Steuerberaterfirma man in Anspruch nehmen möchte. Dann geht es um den Vergleich von Preisen und Dienstleistungen. Oft ist der Standort der Kanzlei ein relevanter Aspekt. Das Internet ist eine große Hilfe bei der Suche nach einem passenden Steuerberater, da die meisten Kanzleien übersichtliche Webseiten betreiben, wo man wichtige Informationen findet. Bei einem meist kostenlosem Erstgespräch können die Details und tatsächlichen Kosten besprochen werden.