Geschichte der Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherungen handeln weltweit nach dem Grundsatz: Wer einem anderen einen Schaden zugefügt hat, der muss diesen auch ersetzen. In früherer Zeit ging dies auch ganz ohne eine Versicherung, nämlich durch die Gemeinschaft, die darauf achtete, dass der Schädiger dem Geschädigten entweder als Ersatz für den Schaden Geld gab oder ihm zum Beispiel dabei half ein Gebäude oder ein sonstiges Gewerk wieder zu errichten.

Codex Hammurabi
Damit handeln die Versicherungen von heute getreu dem „Codex Hammurabi“, der genau dieses besagt und von dem 1792 bis 1750 v. Chr. über Babylon herrschenden König Hammburabi zu verdanken ist. Dieser König erreichte mit seinem Gesetz, dass unter seinen Untertanen ein friedliches Zusammenleben möglich war, wobei die Anfänge der Privathaftpflichtversicherung nicht mehr als in die 1880r Jahre zurückreichen, die in Deutschland jedoch von sehr vielen sozialen Reformen geprägt waren. Beispielsweise wurden ein diesem Jahrzehnt auch die Gesetzliche Krankenversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung und die Gesetzliche Unfallversicherung eingeführt.

Tarife & AGB
Nach und nach entstanden dabei die Versicherungsbedingungen und die verschiedenen Tarife, die man heute wählen kann. Wichtig war den Verantwortlichen, dass sich jeder Verbraucher individuell schützen konnte. Aus diesem Grund ist die Haftung der Kinder auch nicht in der Grundsicherung enthalten, sondern muss als Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Unbegrenzte Deckung ist passé
Wichtig war und ist den Versicherungen heute die Deckelung der Versicherungssumme. Eine Versicherung dieser Art mit einer unbegrenzten Deckung gibt es heute nicht mehr, auch wenn dies anfänglich Bestandteil der Versicherungspolicen war. Heute orientiert sich die Höhe der Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung je nach Typ bzw. versicherten Objekt nach bestimmten Obergrenzen. Basis für die Ermittlung der Versicherungstarife sind heute Statistiken unterschiedlicher Herkunft und Inhalts.